Das Beratungsunternehmen Realizing Progress hat dem Thema KI im Tourismus kürzlich einen ganzen Praxistag gewidmet, das nächste Update steht mit 24. September 2024 bereits fest.
Diese relativ knappe Zeitspanne braucht, wer bei der KI mithalten will: Künstliche Intelligenz macht vor allem im Sachen Bildgenerierung am laufenden Band Quantensprünge, parallel dazu werden Chatbots “immer menschlicher”. Was das für unseren Umgang mit den neuen Technologien bedeutet, fasst die Reisebloggerin und Buchautorin Elena Paschinger, die am gesamten Praxistag KI im Tourismus teilgenommen hat, in diesem Blogartikel zusammen.
Künstliche Intelligenz, so sind sich die Experten einig, ist mittlerweile in allen Branchen angekommen.
Die Berater von Realizing Progress, Alex Mirschel und Roland Trebo, stellen gleich zu Beginn des Praxistages KI im Tourismus interessante Fragen:
Antworten auf diese Fragen werden uns auch in den nächsten Monaten und Jahren stark beschäftigen. Zum einen bietet die KI jede Menge Möglichkeiten, redundante Abläufe zu erledigen und kreative Kapazitäten frei werden zu lassen. Zum anderen braucht es aktuell einen offenen Umgang mit allen Ängsten und Sorgen – wenngleich sich gerade “viele auf den Weg machen und KI beginnen, stärker für sich zu nutzen”.
Vom Prompt zum GPT: Wie gelingt der Umgang mit KI-Tools zur Texterstellung? Realizing Progress Berater Günter Exel fasst spannende Learnings in 10 Thesen zusammen.
Künstliche Intelligenz ist eine Frage des richtigen Fragens, nicht des Antwortens. Wer keine gute Antwort erhält, muss am sogenannten “Prompting” arbeiten. Doch wie kann das gelingen? Und wen frage ich dazu überhaupt? Hier gibt es neben dem main player ChatGPT mittlerweile auch MS Copilot, Gemini, Mistral Le Chat oder Claude 3.
Achtung: KI Chatbots können halluzinieren, sprich Antworten erfinden, die aber plausibel klingen. Das bedeutet in der Praxis: Sämtliche Antworten der KI müssen stets kontrolliert werden. Die Systeme werden zwar immer besser, aber eine Überprüfung ist nach wie vor vonnöten.
"Je präziser man sagt, was man will, desto besser kann die KI die an sie gestellte Aufgabe erledigen”, so Günter in seinem Vortrag. Denn der Prompt “ist das Fenster, durch das KI die Welt betrachtet”. Mit der Zeit gelingen immer bessere Resultate. Dazu zählt, die eigene Person darzustellen, klarzumachen, welchen Stil der Text verfolgt den die KI erstellen soll, welche Zielgruppe er anspricht, für welches Medium er geeignet ist, etc.
Hier noch ein spannender Ansatz aus der Diskussion:
Wenn JEDER Content erstellen kann, dann werden immer mehr KI generierte Inhalte in den Suchergebnissen auftauchen. Wenn die KI Resultate schlecht sind, ist das ein Problem. Aber: Die Antworten werden definitiv besser. Die KI kann auf alle Fälle jetzt schon SEO technisch besser formulieren als ein Mensch …!
Ist das Thema Bildgenerierung mit KI-Tools bereits als echter Mehrwert zu sehen?
Alex Mischel stellt dazu beim Praxistag KI im Tourismus ein paar spannende Fragen: Wie ist es aktuell um das Thema KI und Bilder bestellt? Was hat sich in den letzten Monaten getan? Gibt es Use Cases für KI-Bildgenerierung im Tourismus?
Zunächst sollte, so Beraterin Kristine Honig, der Zweck des Bildes festgelegt werden. Wenn dieses rein zur Stimmung dient, übertreffen KI-generierte Bilder Stock Fotos schon lange.
Fotografen und Grafiker werden definitiv weiter gebraucht werden, jedoch anders arbeiten. Künftig wird es immer weniger "schlechte" Fotos geben: Auch in Kameras und Smartphones wird standardmäßig KI zur automatisch besseren Bildaufnahme bzw. Bildbearbeitung eingebaut sein. Tatsächlich ist es schon jetzt immer weniger möglich, “echte” Aufnahmen von KI-generierten Bildern zu unterscheiden.
Alex Mirschel und Kristine Honig empfehlen Midjourney mit einer monatlichen Gebühr von aktuell $10,-, um wirklich gute, fotorealistische Bilder zu erstellen. Diese speisen sich sich aus einer Vielzahl von Daten, sodass der KI-generierte Mensch vielleicht einer realen Person ähnelt, aber niemandem konkret nachempfunden ist.
KI und Recht: Was hat es mit dem ab Juni 2025 geltenden AI Act auf sich?
Zu diesem spannenden Thema spricht Peter Hense, Head of Data & Technology bei Spirit Legal Rechtsanwälte Deutschland. Er stellt seinen YouTube-Kanal Evil Legal vor, in dem er KI-Gesetzgebung verständlich vermittelt.
Aktuell, so Peter Hense, gibt es keine Urheberrechte an Dingen, die mit Maschinen erstellt wurden. Outputs aus der KI können jederzeit von jedem (weiter) verwendet werden. Das Risiko unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzung ist demnach hoch; als Beispiel zeigt er KI-generierte Bilder von Spiderman bzw. einer Frau, die Grace Kelly so stark ähnelt, dass es bereits Urheberrechtsklagen gab.
Um im Zeitalter der KI also mit eigenen, urheberrechtlich geschützten Werken korrekt umzugehen, müsste man folgendes tun:
Zum AI Act, der ab Juni 2025 europaweit in Kraft tritt, empfiehlt Peter Hense die Rollen in der Datenverwaltung zu klären: Ist man als Person oder Firma Hersteller, Importeur, Anbieter, oder Nutzer von Daten? Die meisten Pflichten liegen bei den Herstellern und betreffen Hochrisiko-Anwendungen, dennoch sollte man stets prüfen, welche Rolle man in Sachen Datenverwaltung einnimmt.
Tipp:
Die gesamte Zusammenfassung, inklusiver aller Bilder, Statistiken und detailreichen Infos lest Ihr auf Elenas Blog.